Strafunrechtspflege

Kammergericht mit Autorin3

 

An den Augen der Öffentlichkeit vorbei, von der CDU/CSU und F.D.P. entworfen und 1998 verabschiedet –  53 Jahre nach Kriegsende: das NS Aufhebungsgesetz. Dieses Gesetz besagt, dass sämtliche NS-Unrechtsurteile aufgehoben sind.
Auf Antrag stellt die zuständige Staatsanwaltschaft fest, ob ein Urteil aufgehoben ist und stellt eine vorgefertigte Bescheinigung aus. Eine Beschäftigung mit dem Einzelfall ist nicht vorgesehen, die konkrete Wahrheitsfindung spielt keine Rolle. Ein pauschaler Schlussstrich wird gezogen. Mit einem Federstrich sind sämtliche Unrechtsurteile vom Tisch.
Doch Halt! Die Aufhebung der Unrechtsurteile gegen Homosexuelle, Kriegsdienstverweigerer, Deserteure und so genannte Wehrkraftzersetzer wurde in dem Gesetz  schlichtweg vergessen. Hatte man sich mit diesen Opfergruppen gar auseinandergesetzt? Oder schlimmer noch, betrachtete man diese Menschen nicht als Opfer der NS-Justiz, sondern gar als rechtmäßig Verurteilte?
Bis zum Jahr 2009 musste das NS-Aufhebungsgesetz mehrfach nachgebessert werden, bis es  die Unrechtsurteile gegen alle NS-Justizpofer erfasste.

Eines der weitreichendsten Gesetzte der Nachkriegszeit wischt ohne Einzelfallprüfung Tausende von Unrechtsurteilen vom Tisch. Für Opfer und deren Nachfahren ist die Möglichkeit ausgeschlossen, im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens in Betrachtung des Einzelfalles eine Rehabilitierung zu erwirken.  Ein gewichtiges Kapitel der Deutschen Unrechtsjustiz kann somit ohne Würdigung der Opfer und konkrete Wahrheitsprüfung unter den Teppich gekehrt werden.

Wen es interessiert, hier in dem Kontext ein anderer, interessanter Fall:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/03/rk20060308_2bvr048605.html

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsgericht-freisprueche-nach-ns-unrechtsurteilen-nicht-moeglich-a-408991.html

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