Hinrichtung mit dem Fallbeil im Landgericht Stuttgart

Hinrichtungsgang im damaligen Oberlandesgericht Stuttgart
Hinrichtungsgang im damaligen Oberlandesgericht Stuttgart

 

 

 

 

 

Hinrichtung mit dem Fallbeil. Im Landgericht Stuttgart Urbanstraße 18, nördlicher Lichthof, 17. August 1943, morgens 5.00 Uhr – die Hinrichtungen dieses Tages beginnen. Alle fünf Minuten wird ein Verurteilter enthauptet. Der zweite ist Viktor Kunz, mein Urgroßvater, Widerstandskämpfer, verurteilt von Roland Freisler, Präsident des Volksgerichtshofs in Berlin, als „Eiterbeule am Volkskörper“. Sein Gnadengesuch wurde abgelehnt vom Reichsstattsanwalt mit mit der Begründung:

„Einem Gnadenerweis kann ich aus sicherheitspolizeilichen Gründen nicht zustimmen, da die hochverräterische Tätigkeit und Feindbegünstigung gerade im Elsass einen derartigen Umfang angenommen hat, dass Milde vollkommen unangebracht ist. Ebenfalls muss ich eine Überlassung der Leiche an die Angehörigen zu schlichten Bestattung ablehnen, da bei der Einstellung eines großen Teils der elsässischen bevölkerung mit einer Massenbeileidskundgebung zu rechnen ist.“

Mein Urgroßvater  wird aus dem Gefängnis durch diesen unterirdischen Gang in den Hof geführt. Man bindet seine Hände auf den Rücken. Ein Richter liest ihm das Urteil noch einmal vor.

Die letzten Worte des Richters lauten: „Das Urteil wird jetzt vollstreckt.“ Viktor wird gepackt, auf das Brett der Guillotine geschnallt und sein Kopf mittels eines Holzkeiles fixiert. Dann saust das Fallbeil zu Boden. Anschließend wird die Guillotine mit Wasser gereinigt und ist so für die nächste Exekution wieder bereit. Allein in Stuttgart werden in der NS-Zeit mindestens 450 Menschen mit dem Fallbeil hingerichtet.

Informationen zum Landgericht

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