Viktors Unrechtsurteil aufheben – eine Odyssee durch die juristische Welt
1990 endlich wurde ein Gesetz zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile verabschiedet.
Ob jemals gemäß dieses Gesetzes NS-Unrechtsurteile aufgehoben wurden, ist mir nicht bekannt . Dem Gesetz nach, darf ich als direkte Angehörige einen Antrag auf Aufhebung des Unrechtsurteils stellen. Eine Prüfung des Einzelfalls ist vorgesehen. Nach einer Odyssee – niemand im zuständigen Gericht hattte von dem Gesetz gehört oder konnte mein Anliegen zuordnen – stellte ich einen Antrag auf Aufhebung des Unrechtsurteils gegen meinen Urgroßvater bei der Präsidentin des Kammergerichts Berlin. Sie wies den Antrag als unzulässig zurück.
Die Begründung:
„Der Antrag ist unzulässig. Es fehlt das Rechtsschutzbedürfnis. Denn dass genannte Urteil des Volksgerichtshofes ist bereits durch das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 25. Aug. 1998 aufgehoben worden… unabhängig von den Umständen des Einzelfalles… so dass es einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung nicht mehr bedarf….“
Was heißt das? Die Justiz macht sich nicht die Mühe, sich mit dem einzelnen Fall zu befassen und den Einzelnen zu rehabilitieren und dessen Ehre wiederherzustellen? Die Wahrheit ist konkret und nicht pauschal. Darum geht es in unserem Rechtssystem, habe ich immer gedacht. Mit einem Federstrich werden viele Tausend Unrechtsurteile der NS-Zeit vom Tisch gewischt. Man scheut den Aufwand, sich den einzelnen Opfer zu widmen.
Mir fällt auf, das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 25. Aug. 1998, vergaß zunächst Opfergruppen: Homosexuelle, Kriegsdienstverweigerer, Deserteure, so genannte Wehrkraftzersetzer… Diese Opfer der NS-Justiz blieben weiterhin als Verbrecher stigmatisiert. Das Gesetz wurde ohne öffentliches Aufsehen und verschämt erst 2002 und dann noch ein Mal 2009 nachgebessert.
Der Einsatz für Viktors Rehabilitation fing für mich dann erst richtig an: Ich legte Beschwerde gegen die Ablehnung meines Antrages beim Kammergericht ein. Die wurde vom Kammergericht zurück gewiesen.
Diesmal die Begründung:
„…. teile ich Ihnen mit, dass der Beschluss des Senats nicht anfechtbar ist. Ich bitte Sie daher zu überlegen, ob Sie Ihre Beschwerde aufrecht erhalten wollen. Sollte ich innerhalb von zwei Wochen keine Nachricht von Ihnen erhalten, werde ich die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorlegen. Ob Ihnen dadurch Kosten entstehen werden, habe ich nicht geprüft.
Mein Urgroßvater ist der uneheliche Sohn des damaligen deutschen Generalkonsuls in Marseille, Georg Baron von Örtzen, wer seine Mutter is, konnte ich bislang nicht einwandfrei klären. Im Alter von drei Jahren kam er dann nach Heidelberg.
weisst du , warum er in Marseille geboren war? was war los 1885?
diese deutsch-fanzösische Geschichte ist so interessant !