NS-Justiz – im Namen des deutschen Volkes

NS-Justiz - im Namen des deutschen Volkes

 

NS-Justiz – im Namen des Deutschen Volkes.  „Das „Dritte Reich“ hinterließ nicht nur unsägliches menschliches Leid, eine zerstörte politische Kultur und Städte in Trümmern. Zu den Hinterlassenschaften zählte auch ein von jeglichen rechtsstaatlichen Grundsätzen entkleidetes Recht und eine Justiz, die den zahllosen Formen der Unterdrückung, des Terrors und der „Ausmerzung“ nicht nur nichts entgegengesetzt, sondern sie selbst maßgeblich betrieben hatte. Nicht nur die Richter des Volksgerichtshofes, der Sonder- und Militärgerichte, sondern nahezu alle Bereiche der Justiz einschließlich der Zivilgerichtsbarkeit waren nur allzu bereit, ihren Beitrag zur Stützung der NS-Gewaltherrschaft zu leisten. Bereitwillig war die Mehrzahl der Richter den sogenannten Richter-Leitsätzen gefolgt, die Reichsjuristenführer Hans Frank im Januar 1936 aufgestellt hatte. Darin hatte Frank von den deutschen Richtern gefordert, sich widerspruchslos in den Dienst des NS-Staates zu stellen, die Rechtsquellen in dessen Sinne auszulegen und alle Entscheidungen und Äußerungen des „Führers“ ohne Prüfung als geltendes Recht zu akzeptieren. Es sei an den Richtern, so Frank, auf dem Boden der nationalsozialistischen Rechtsanschauung stehend  „die konkret völkische Gemeinschaftsordnung zu wahren, Schädlinge auszumerzen, gemeinschaftswidriges Verhalten zu ahnden und Streit unter Gemeinschaftsgliedern zu schlichten….“

„… Die deutsche Justiz fügte sich ein in das System institutionalisierter Rechtlosigkeit und staatlich sanktionierter Willkür und machte sich damit zum Instrument rechtlich ungehinderter Durchsetzung der Machtinteressen des Regimes und damit zu seinem Handlanger.[7]Wie eng Justiz und nationalsozialistischer Herrschaftsapparat miteinander verwoben waren und welche Ausmaße das justizielle Unrecht angenommen hatte, lässt bereits ein Blick auf die mindestens 35.000 Todesurteile erahnen, die in den zwölf Jahren der NS-Herrschaft von deutschen Gerichten verhängt wurden.[8] Spuren von Verweigerung und Widerstand finden sich unter den Justizjuristen – also den im staatlichen Justizdienst stehenden Juristen – nur selten..“

Auszug aus einem hervorragenden, informativen Aufsatz zur NS-Justiz von Stefan Alexander Glienke:

http://www.zeitgeschichte-online.de/thema/der-dolch-unter-der-richterrobe-0

NS-Justiz – im Namen des deutschen Volkes. Keiner der NS-Richter ist jemals in der Bundesrepublik Deutschland zur Verantwortung gezogen worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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